Man sollte meinen, als Rentner hätte man ein geruhsames und erholtes Leben nach all den reichen Arbeitsjahren. So manch einer kommt jedoch mit Ende sechzig oder auch Anfang siebzig noch auf die Idee, wie herrlich es doch wäre, den Lebensabend unter warmer Sonne zu verbringen und in ein anderes Land auszuwandern.
Einige von ihnen verschlägt es gar in die Vereinigten Staaten. Dass hier jedoch ein geruhsames Rentnerleben auf dem Plan steht, ist nicht immer der Fall. Wie schon die jüngeren Leute sollten auch Ruheständler solch einen Umzug nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn gerade für diese Gruppe halten die USA so einige Hürden bereit.
Neben den schon nicht ganz so einfachen Einreisebedingungen sollten sich alle Rentner vorab Gedanken um alle Themen machen, die die Steuer betreffen. Man ist es ja bereits aus Deutschland gewohnt, dass die Einkünfte, die man ja bekanntlich mit dem Erhalt einer Rente erzielt, steuerpflichtig sind. Dies ist auch in den USA nicht anders.
Durch die ständigen Rentenanpassungen und Änderungen im Steuerrecht ist es heute mittlerweile so, dass Renten unter die Einkommenssteuerpflicht fallen und hier gleich mit siebzig Prozent zu Buche schlagen.
Diesen Prozentsatz kann man ungefähr auch in den USA erwarten. Nun ist es aber auch so, dass jeder dort Steuern zahlen muss, wo sein ständiger Wohnsitz ist. Da die Visabestimmungen für Rentner in den USA aber keinen Daueraufenthalt vorsehen, müssen diese alle halbe Jahre zwischen den USA und Deutschland hin und herpendeln.
Dies wiederum bedeutet, dass hier zwei Wohnsitze vorliegen, bei denen aufgrund des Territorialrechts jeweils in den USA und in Deutschland Steuern zu zahlen wären. Dies hätte eine Doppelbesteuerung zur Folge. Damit dies jedoch nicht eintritt, hat Deutschland mit zahlreichen Ländern, zu denen auch die USA gehören, ein Abkommen getroffen, was die Regelungen zwecks dieser doppelten Besteuerung angeht.
Hier ist eindeutig geregelt, welches Land in welchem Fall eine Steuer erheben darf und zu welchem Betrag. Dieses Abkommen sollte man sich ganz gleich ob Rentner oder Arbeitnehmer auf jeden Fall vor der Auswanderung gründlich durchlesen.
Wer seine Steuern auf die Rente in Deutschland zahlt, der weiß, dass es hier einen bestimmten Steuerfreibetrag und auch das Ehegatten Splitting gibt. Wandert man nun für alle Zeit in die USA aus, muss man, sofern es sich um einen dauerhaften Aufenthalt handelt, die Steuern dort bezahlen.
Im Gegensatz zu Deutschland kennt die USA jedoch die oben genannten Steuervorteile nicht, sodass der Betrag am Ende um einiges höher ausfallen wird, den man bezahlen muss. Wer als Rentner aber dennoch von den steuerlichen Vorteilen profitieren möchte, der sollte sich an das Finanzamt in Neubrandenburg wenden.
Hier werden alle deutschen Staatsbürger geführt, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Dort gibt es dann auch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, dass die Steuern auch weiterhin in Deutschland gezahlt werden, obwohl man in den USA lebt. Wird dieser bewilligt, kann man ohne Weiteres auch die oben genannten steuerlichen Vorteile weiter nutzen.