Wer seine berufliche Karriere in den USA voranbringen möchte, benötigt neben der Aufenthaltsgenehmigung auch die Genehmigung zum Arbeiten. Hier muss ein Arbeitsvisum beantragt werden. Hierzu sollte man im Vorfeld bereits wissen; welche Tätigkeit man in den Staaten ausüben möchte. Denn das Arbeitsvisum muss vor einer Einreise in die USA im Heimatland beantragt werden.
Dieses wird dann exakt auf die Tätigkeit zugeschnitten, welche man im Antrag angegeben hat. Dies bedeutet dann auch, dass man in den USA dann auch nur in diesem Beruf arbeiten darf. Beim Visum selbst wird darüber hinaus auch zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Genehmigung unterschieden.
Wer hingegen einen unbegrenzten Aufenthalt in den USA plant, um hier dauerhaft in einem Job zu arbeiten, der muss ein Einwanderungsvisum beantragen. Dies wiederum kann man jedoch nur tun, wenn man im Besitz einer Green Card ist.
Wesentlich leichter geht es beim Beantragen des Visums zu, wenn es sich hierbei um ein Arbeitsvisum handelt, welches nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Da es unterschiedliche Arbeitsverhältnisse gibt, gibt es in dieser Sparte auch gleich fünf unterschiedliche Arten von Arbeitsvisa. Das Visum H wird an Auszubildende, Saisonarbeiter und für befristet beschäftige ausgestellt.
Das Visum L gilt für Mitarbeiter einer Firma, wenn diese aus personellen Gründen in die USA versetzt wurden. Wer das Visum O beantragt, der muss über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Sport, Kunst, Erziehung, Wissenschaft oder Geschäftswesen verfügen. Künstler oder Sportler, die für eine begrenzte Zeit in den Staaten arbeiten, brauchen das Visum P. Und wer an einem kulturellen Austauschprogramm teilnehmen möchte, muss vor der Abreise das Arbeitsvisum Q beantragen.
Wer für seine Arbeit ein vorübergehendes Arbeitsvisum beantragen möchte, muss sich im Vorfeld das Dokument I-797 besorgen. Diese „Notice of Action/Approval“ wird vom zukünftigen Arbeitgeber komplett ausgefüllt und danach bei der zuständigen Behörde in den USA eingereicht. Gibt diese ihr Ok, wird das Formular an den Arbeitnehmer geschickt. Dieser wiederum kann dann ein Arbeitsvisum der Gruppen H, L, O, P oder Q beantragen. Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller sein zeitlich begrenztes Arbeitsvisum.