Wer mit dem Gedanken spielt, in den USA eine amerikanische Staatsbürgerschaft einzugehen, der fragt sich verständlicherweise auch, was dann mit seiner bisherigen Staatsbürgerschaft passiert. Ob er diese auch mit der neuen Staatsbürgerschaft behalten kann oder nicht.
Ein entscheidender Punkt für die doppelte Staatsbürgerschaft ist dazu die Gesetzgebung des Landes, in diesem Fall wäre es die USA.
Wenn man sich ein bisschen mit der amerikanischen Rechtsprechung vertraut macht, kann man dort folgendes finden. „Das US Recht fordert von einer Person nicht, dass sie sich für eine einzige Staatsbürgerschaft entscheiden muss“. Dies heißt im Umkehrschluss, dass in den USA eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist.
So ist es dann durchaus möglich, dass ein Kind von amerikanischen Eltern, welches z. B. im Ausland zur Welt kam, neben der amerikanischen auch die Staatsbürgerschaft des Geburtslandes erhalten kann. Gleiches gilt auch, wenn ein US-Bürger einen ausländischen Partner heiratet. Dieser kann neben der amerikanischen Staatsbürgerschaft dann auch die Staatsbürgerschaft des Heimatlandes vom Ehepartner bekommen. Darüber hinaus kann auch jeder Green Card Besitzer nach der Annahme der US Staatsbürgerschaft seine alte Staatsbürgerschaft behalten.
Wer aus Deutschland kommt und die amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen möchte, kann danach durchaus auch die deutsche behalten. Er muss aber eine gute Begründung dafür haben, warum er die ausländische annehmen möchte und gleichzeitig die alte behalten will. Darüber hinaus ist es hier sehr wichtig, dass man nicht zuerst die US Staatsbürgerschaft annimmt und danach die deutsche behalten will, sondern dass man bereits vor dem Antrag auf Einbürgerung einen Antrag bei der deutschen Behörde einreicht. Die Behörde prüft dann nach § 25 Abs. 2 StAG alle öffentlichen und privaten Belange und bezieht auch fortbestehende Bindungen zu Deutschland, wie nahe Verwandte in Deutschland oder auch Eigentum mit ein.
Auch wenn die USA die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, heißt dies noch lange nicht, dass sie diese auch positiv fördert. Dies hat insbesondere damit zu tun, dass bei einer doppelten Staatsbürgerschaft auf Rechtswegen gleich zwei Länder Anspruch auf die jeweilige Person haben. Dies kann in manchen Fällen, wie z. B. Rechtsstreitigkeiten, auch problematisch mit der jeweiligen Gesetzeslage des Landes werden. Den weitaus größten Einfluss hat natürlich das Land, in dem die Person ihren hauptsächlichen Wohnsitz hat. Dennoch muss sich diese auch an sämtliche Gesetze beider Länder halten.