Die Marriage Licence - ohne diese Erlaubnis geht es nicht

Amerika ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, sofern man sich wie in jedem anderen Land auch an die rechtlichen Gesetze und Vorschriften hält. Auch wenn in vielen Dingen, die amerikanische Bürokratie deutlich einfacher als die europäische ist, gibt es auch hier Sachen, für die man eine Erlaubnis benötigt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn man als Europäer einen Amerikaner heiraten möchte. Hier braucht man neben den wichtigen Unterlagen aus dem Generalkonsulat auch eine Heiratserlaubnis, die sogenannte „Marriage Licence“. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob man einen Wohnsitz in den USA hat oder sich hier ständig aufhält. Die Marriage Licence ist ein behördliches Dokument, welches von jedem Marriage Licence Bureau ausgestellt wird. Diese Büros sind sehr häufig in den Rathäusern der einzelnen Gemeinden oder auch der einzelnen Stadtbezirke untergebracht.

Diese Unterlagen sind für eine Marriage Licence erforderlich

Wer die Marriage Licence beantragen möchte, der muss beim persönlichen Termin einen gültigen Reisepass vorlegen und im Büro selbst den Antrag auf Ausstellung der Heiratserlaubnis (Marriage Licence) ausfüllen. Die Erlaubnis selbst wird noch am gleichen Tag erteilt und ist für etwa 60 Tage gültig, weshalb man hier für die Beantragung den Zeitrahmen im Auge behalten sollte. An Gebühren für diese Erlaubnis fallen etwa 35 US Dollar an.

Ist einer der zukünftigen Ehepartner bereits schon einmal geschieden worden, müssen in ihrem Antrag für die Marriage Licence das Datum und der Ort des rechtskräftigen Scheidungsurteils sowie der Name des geschiedenen Ehepartners angeben werden. Es ist zwar nicht in jedem Staat erforderlich, dennoch sollte man zum Termin auch das Scheidungsurteil mitbringen. Dieses sollte man vorab beim damals zuständigen Familiengericht noch einmal ins Englische übersetzen lassen. Gleiches gilt auch bei Verwitweten. Hier braucht die Behörde die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten sowie eine englische Übersetzung dieses Dokuments.

Damit es keine Schwierigkeiten gibt, sollten die Urkunden mit einer sogenannten „Apostille“ von der hierfür zuständigen innerdeutschen Behörde (Standesamt, Familiengericht etc.) versehen werden.

Die Geburtsurkunden der Antragsteller oder ihrer Eltern werden für die Marriage Licence nicht benötigt.

Aber nicht nur vor der Hochzeit, sondern auch nach der Hochzeit darf ein wichtiges Dokument nicht fehlen. Hier sollte man sich umgehend um Ausstellung der Heiratsurkunde in der sogenannten „extended version for foreign use“ kümmern. An Kosten für dieses Dokument fallen rund 35 US Dollar an.

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