Eine Spontanhochzeit zwischen einem deutschen und einem amerikanischen Staatsbürger in den USA

Manches Mal geht die Liebe kuriose Wege. Manch ein Mann oder auch so manche Frau reist mit einem Visum in die USA, um nach langer Zeit die Freundin oder den Freund wieder zu sehen. Kaum angekommen stellt man fest, dass man diesen Menschen am liebsten nie wieder gehen lassen möchte und ehe man es sich versieht, möchte man ihn heiraten. Je eher, desto besser. Dies ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Immer wieder gibt es deutsch-amerikansiche Paare, die sich ganz spontan dazu entscheiden, zu heiraten. Gegen diesen romantischen Schritt in ein neues Leben haben auch die amerikanischen Behörden nichts. Jedoch sollte man sich bei einer Spontanhochzeit auch klar darüber sein, dass diese nicht nur aus Gründen des dauerhaften Aufenthalts in den USA getätigt wird. Denn wer vor der Einreise mit den Gedanken spielt, spontan heiraten zu möchten, um unbegrenzt in den USA leben zu können, kann sich damit unter Umständen in eine illegale Straftat hineinmanövrieren. Wer jedoch als Besucher in die USA reist, um seine große Liebe zu besuchen und es während dieses Aufenthalts entwickelt, dass eine spontane Hochzeit ansteht, der hat in aller Regel nichts zu befürchten.

Die Heirat mit dem amerikanischen Partner ist vollzogen - was nun?

Auch wenn es bis heute viele Menschen gibt, die eine spontane Hochzeit oft nach kurzer Zeit nicht recht begreifen können, hält es niemanden davon ab, diesen Schritt zu tun. Ist die Heirat erst einmal vollzogen, stellt sich für viele Paare die Frage, wie geht es denn nun weiter. Hier gibt es gleich zwei Wege, wie das Leben mit dem Ehepartner weitergehen kann. In der ersten Variante kehrt der deutsche Partner nach Deutschland zurück und der amerikanische Ehepartner muss für den dauerhaften Aufenthalt des anderen Partners das K 3 Visum beantragen. Ist dieses genehmigt, kann der deutsche Partner mit dem Visum wieder in die USA zurückkehren oder aber beide Partner bleiben in den USA und beantragen einen Adjustment of Status.

Paare, die sich dafür entscheiden, in den USA zu bleiben, müssen nun schnellstmöglich schauen, dass der Aufenthalt des Anderen legal wird. Denn auch wenn der deutsche Partner nun mit einem Amerikaner verheiratet ist, muss er nach Ablauf seines Visums, welches in der Regel 90 Tage lang gilt, wieder zurück nach Deutschland. Tut er dies nicht oder kann nach Ablauf dieser Frist keine Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden, gilt der Partner als illegal im Land. Damit dies auf keinen Fall passiert, sollte man sich innerhalb der neunzig Tage darum kümmern, alle nötigen Papiere zu besorgen.

Für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ist in den USA die USCIS (United States Citizen and Immigration Services) zuständig. Damit sie den Antrag reibungslos bearbeiten kann, müssen dort die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

I-130 (Petition for Alien Relative)

I-485 (Application to Register Permanent Resident or Adjustment of Status)

I-765 (Application for Employment Authorization)

I-131 (Application for Travel Document)

Darüber hinaus muss auch ebenso eine Sammlung an Beweisen belegen, dass es sich bei der Ehe nicht um eine Scheinehe handelt. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Spontanhochzeit bei der Einreise nicht geplant war.

Neben den notwendigen Papieren muss jedoch auch der amerikanische Ehepartner einige Voraussetzungen erfüllen, damit der Aufenthalt genehmigt wird. So muss er nachweisen, dass er oder sie den Ehepartner finanziell unterstützen kann. Hierbei darf das Einkommen nicht unter 125 Prozent der Armutsgrenze liegen. Ist dies nicht möglich, besteht jedoch auch die Möglichkeit sich einen Co-Sponsor zu suchen. Neben der Bearbeitung der Papiere werden beide Partner im Laufe des Verfahrens auch zu einem Greencard Interview in das Büro der Einwanderungsbehörde geladen. Dort muss das Paar Rede und Antwort stehen, warum es in den USA bleiben will.

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